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Verbandsrichtlinien

Kriterien zu (A)

1.Jedes Mitglied betreibt ein Geschäft rund um den Import mit Kraftfahrzeugen, Krafträdern oder Anhängern als selbständiges Gewerbe. Das Einkommen aus diesem Gewerbe darf nicht nebenberuflich zusätzlich zu einer Angestellten- oder Behördentätigkeit ausgeübt werden.
 
2.Jedes Mitglied unterwirft sich (bei Streitigkeiten) der Schlichtungsstelle des Verbandes. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand und gegebenenfalls der Schlichtungsstelle wird vorausgesetzt.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird dadurch nicht ausgeschlossen.
 
3.Der Mitgliedsbetrieb führt eine gemäß UWG rechtmäßige Werbung dem Endabnehmer gegenüber durch und verzichtet auf nicht lieferbare Lockangebote.
 
4.Das Verkaufspersonal klärt Kunden fachlich qualifiziert und ausführlich über die Abwicklung des Imports auf. Korrekte kaufmännische Abwicklung mit entsprechenden Verträgen wird vorausgesetzt. Der Betrieb sollte mindestens 3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen.
 
5.Der Mitgliedsbetrieb wirbt gegenüber Verbrauchern ausschließlich mit Endpreisen, die alle Nebenkosten wie eventuelle Verzollung, MwSt., TÜV, Umrüstung, Ausnahmegenehmigung, Fracht und deutschen Kfz-Brief enthalten.
 
6.Änderungen innerhalb eines Mitgliedsbetriebes während der laufenden Mitgliedschaft, die eines der Kriterien zu (A) betreffen, sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen.

 

Kriterien zu (B)

1.Dem Mitgliedsbetrieb sollte eine Kfz-Meisterwerkstatt angeschlossen sein.
 
2.Der Mitgliedsbetrieb verfügt über eine langjährige Erfahrung mit dem Import und der Abwicklung von Import-Fahrzeugen.
 
3.Der Mitgliedsbetrieb verfügt über Geschäftsräume mit Ausstellungsmöglichkeiten und einen geregelten Geschäftsbetrieb (ortsübliche Geschäftszeiten).
 
4.Der Mitgliedsbetrieb verlangt von seinen Kunden grundsätzlich keine Anzahlung (Ausnahme: Sonderbestellung von nicht üblichen Fahrzeugen o. ä.).
 
5.Die Mitglieder informieren den Vorstand über Unkorrektheiten innerhalb der Importbranche, damit der Vorstand darauf reagieren kann.

 

               Mitglieder müssen alle Kriterien zu A) und möglichst alle Kriterien zu B) erfüllen.

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Mitsubishi Motors: Verletzungen des Garantieversprechens beendet

th/as – Flensburg und Born/NL: Seit Sommer des vergangenen Jahres hatte Mitsubishi Deutschland Garantiearbeiten zu Lasten des Herstellers an einigen parallel importierten Fahrzeugen, vorrangig Modelle des Outlander, ausgeschlossen. Sowohl Händler als auch Endverbraucher hatten sich an den Bundesverband freier Kfz-Importeure mit der Bitte gewandt, diesen Zustand zu prüfen und – nach Möglichkeit – zu beenden.

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