Verbandsrichtlinien
Kriterien zu (A)
| 1. | Jedes Mitglied betreibt ein Geschäft rund um den Import mit Kraftfahrzeugen, Krafträdern oder Anhängern als selbständiges Gewerbe. Das Einkommen aus diesem Gewerbe darf nicht nebenberuflich zusätzlich zu einer Angestellten- oder Behördentätigkeit ausgeübt werden. |
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| 2. | Jedes Mitglied unterwirft sich (bei Streitigkeiten) der Schlichtungsstelle des Verbandes. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand und gegebenenfalls der Schlichtungsstelle wird vorausgesetzt. Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird dadurch nicht ausgeschlossen. |
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| 3. | Der Mitgliedsbetrieb führt eine gemäß UWG rechtmäßige Werbung dem Endabnehmer gegenüber durch und verzichtet auf nicht lieferbare Lockangebote. |
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| 4. | Das Verkaufspersonal klärt Kunden fachlich qualifiziert und ausführlich über die Abwicklung des Imports auf. Korrekte kaufmännische Abwicklung mit entsprechenden Verträgen wird vorausgesetzt. Der Betrieb sollte mindestens 3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen. |
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| 5. | Der Mitgliedsbetrieb wirbt gegenüber Verbrauchern ausschließlich mit Endpreisen, die alle Nebenkosten wie eventuelle Verzollung, MwSt., TÜV, Umrüstung, Ausnahmegenehmigung, Fracht und deutschen Kfz-Brief enthalten. |
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| 6. | Änderungen innerhalb eines Mitgliedsbetriebes während der laufenden Mitgliedschaft, die eines der Kriterien zu (A) betreffen, sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen. |
Kriterien zu (B)
| 1. | Dem Mitgliedsbetrieb sollte eine Kfz-Meisterwerkstatt angeschlossen sein. |
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| 2. | Der Mitgliedsbetrieb verfügt über eine langjährige Erfahrung mit dem Import und der Abwicklung von Import-Fahrzeugen. |
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| 3. | Der Mitgliedsbetrieb verfügt über Geschäftsräume mit Ausstellungsmöglichkeiten und einen geregelten Geschäftsbetrieb (ortsübliche Geschäftszeiten). |
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| 4. | Der Mitgliedsbetrieb verlangt von seinen Kunden grundsätzlich keine Anzahlung (Ausnahme: Sonderbestellung von nicht üblichen Fahrzeugen o. ä.). |
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| 5. | Die Mitglieder informieren den Vorstand über Unkorrektheiten innerhalb der Importbranche, damit der Vorstand darauf reagieren kann. |
Mitglieder müssen alle Kriterien zu A) und möglichst alle Kriterien zu B) erfüllen.
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